Die Grundlage unserer Arbeit …
Satzung
Die Grundlage unserer Arbeit …
Satzung
Satzung des Nachbarschaftsjugendkonventes (NJK) der Evangelischen Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf im Kirchenkreis Hittfeld
Evangelische Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf geschieht dort, wo Jugendliche und Kinder christliche Gemeinschaft erleben. Grundlage der Evangelischen Jugendarbeit ist das Wort Gottes.
Die Evangelische Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf will Kindern und Jugendlichen Wege in ein gelingendes Leben aufzeigen, die Werte unseres Glaubens im Alltag und im eigenen Leben erfahrbar machen, ihnen Raum geben ihren Glauben zu leben und ihre Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.
Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden um ihren eigenen Platz im Leben, in der Kirche und der Gesellschaft zu finden und als Christen Verantwortung in der Welt zu übernehmen.
Evangelische Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf versteht sich als Plattform für die Thematisierung gesellschaftspolitischer und jugendrelevanter Themen.
§1 Der Nachbarschaftsjugendkonvent (NJK)
Der NJK ist das Parlament der Evangelischen Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf. Evangelische Jugend meint und beinhaltet Kinder- und Jugendarbeit in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf. Arbeit mit Kindern hat die Zielgruppe 6 – 12 Jährige, Jugendarbeit analog 13 – 27 Jährige.
Grundlage der Arbeit des NJK ist die Ordnung der Evangelischen Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannover.
Ziel des NJK ist es, den Ehrenamtlichen die Möglichkeit zu geben, in diesem Sinne das Programm der Evangelischen Jugend verantwortlich zu gestalten.
Aufgabe des NJK ist es, den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projekten der Kinder- und Jugendarbeit der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf herzustellen, sowie die Evangelische Jugend als Ganzes nach außen zu repräsentieren.
Die Rechte und Pflichten des NJK sind unbeschadet dieser Ordnung und der Rechte des Kirchenvorstandes (KV), des Kooperations- und Koordinierungsausschusses (KOPS) sowie der Vollversammlung (VV) der Ev. Jugend im Kirchenkreis Hittfeld folgende:
Der Nachbarschaftsjugendkonvent (NJK)
– gestaltet die Ziele der Kinder- und Jugendarbeit in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf mit.
– plant, koordiniert und reflektiert gemeinsame Vorhaben.
– erarbeitet in Abstimmung mit der jeweiligen hauptamtlichen Kraft/ den hauptamtlichen Kräften eine Jahresplanung für die Nachbarschaft, die dann dem Kops zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt wird.
– ist Diskussionsforum für Vertreter verschiedener Ansätze der Jugendarbeit.
– vertritt die Evangelische Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf in den Kirchengemeinden Klecken, Nenndorf und Vahrendorf, hier speziell im KOPS und nach außen, in der VV und anderen Gremien im Bereich der Kinder und Jugendarbeit.
– macht Vorschläge über die, der Kinder- und Jugendarbeit der Offenen Jugend Rosengarten und Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf zur Verfügung stehenden Finanzen.
– sorgt für Vernetzung und Kontakte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und den anderen Arbeitsbereichen und Gremien der Kirchengemeinden Klecken, Nenndorf und Vahrendorf.
– koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Ev. Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und er Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf.
– ist bei der Vorbereitung der Entscheidungen der Kirchenvorstände in Einstellungsfragen, die die Kinder- und Jugendarbeit der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf betreffen mit mindestens einer Person zu beteiligen.
– schlägt den Kirchenvorständen Vertreter/innen aus der Ev. Jugend zur Berufung in den Kirchenvorstand vor.
§2 Zusammensetzung des Nachbarschaftsjugendkonventes (NJK)
1. Alle jeweils anwesenden ehrenamtlichen Teamer der Evangelischen Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf, im alter ab 14 Jahren bzw. ab der Konfirmation. Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche vertreten sind, werden von den jeweiligen Bereichen Vertreter/innen entsandt. Nach Möglichkeit sollten die Vertreter/innen nur für einen Bereich zuständig sein.
2. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Evangelischen Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf.
3. Jeweils ein Kirchenvorstandsmitglied der einzelnen Kirchengemeinden genießt bei den Sitzungen des NJK Gaststatus.
Stimmberechtigt und Voraussetzung zur Erlangung des Teamerstatus sind:
a) Alle jeweils anwesenden Teamer.
b) Der Teamerstatus ist erlangt, wenn man an mindestens einer Aktion, die von der Ev. Jugend im Bereich der Offenen Jugend Rosengarten oder der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf unterstützt bzw. organisiert wird, ehrenamtlich und verantwortlich teilgenommen hat und darüber hinaus auch weiterhin ehrenamtlich aktiv ist. sprich an Vorbereitung und Durchführung beteiligt ist.
c) Liegt die letzte aktive ehrenamtliche Tätigkeit länger als ein Jahr zurück, gilt es den Teamerstatus neu zu erwerben um die Stimmberechtigung wieder zu erlangen.
Mit beratender Stimme:
a) Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Offenen Jugend Rosengarten und der Evangelischen Jugend der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf.
b) Die Vertreter/innen aus den Kirchenvorständen der Kirchengemeinden Klecken, Nenndorf und Vahrendorf.
§3 Sitzungen vom Nachbarschaftsjugendkonvent (NJK)
1. Der NJK tagt mindestens 4x im Jahr möglichst an wechselnden Wochentagen. Zusätzlich sind bei Bedarf weitere Sitzungen möglich.
2. Eine Sitzung soll nicht länger als 2 Stunden dauern.
3. Es wird ein Protokoll angefertigt, das den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zum nächsten NJK zugestellt wird.
4. Der NJK ist beschlussfähig, wenn der Termin den Mitgliedern 7 Tage vorher bekannt gegeben wurde und die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten höher ist, als die Zahl der Stimmberechtigten, die sich beim Vorstand abgemeldeten haben.
5. Der NJK kann Aufgaben an Arbeitsgruppen, bzw. Ausschüsse übertragen.
§4 Der Vorstand des Nachbarschaftsjugendkonvent (NJK)
1. Der NJK wählt jeweils im Herbst für ein Jahr aus dem Kreis der Teamer einen Vorstand, der möglichst aus drei gleichberechtigten Mitgliedern besteht. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass sich alle drei Kirchengemeinden im Vorstand vertreten fühlen. Nach Möglichkeit sollen die Teamer unter 27 Jahren sein, um die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu fördern.
2. Der Vorstand ist an die Beschlüsse des NJK gebunden.
3. Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können ihr Amt auf eigenen Wunsch niederlegen. Ebenso kann der NJK dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern sein Misstrauen aussprechen. In beiden Fällen wird auf der nächsten ordentlichen Sitzung ein neuer Vorstand gewählt. Bis dahin bleibt der alte Vorstand im Amt.
4. Die Aufgaben des Vorstands sind:
a) Die Vorbereitung des NJK, dazu stimmt sich der Vorstand mindestens einmal vor jeder Sitzung ab.
b) Die Versendung einer Einladung an alle Mitarbeiter/innen, in der Regel per e-Mail bis spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung.
c) Die Vorbereitung einer Tagesordnung, die zusammen mit der Einladung verschickt wird. Ebenfalls verschickt werden Berichte über Projekte, Aktionen, etc.
d) Die Leitung des NJK und die Durchführung von Beschlüssen.
e) Verteilung der anfallenden Aufgaben (Protokollführung, …)
f) Die Vertretung der Interessen des NJK nach außen.
§5 Beschlüsse und Wahlen
1. Beschlüsse und Wahlen werden mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder entschieden.
2. Wahlen zum Vorstand sollen schriftlich und geheim erfolgen, insbesondere dann, wenn für ein Amt mehrere Kandidaten/ Kandidatinnen zur Verfügung stehen.
3. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder entschieden werden.
4. Der NJK wählt aus seiner Mitte die nötigen stimmberechtigten Mitglieder bis 27 Jahren als Vertreter/innen in die Vollversammlung der Ev. Jugend im Kirchenkreis Hittfeld.
5. Der NJK wählt aus seiner Mitte ein stimmberechtigtes Mitglied als Vertreter/in in den KOPS.
Diese Satzung wurde vom NJK der Evangelischen Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf am 11. November 2009 beschlossen.
Die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Klecken, Nenndorf und Vahrendorf haben der Satzung des NJK in folgenden Sitzungen zugestimmt:
Klecken: 26. Oktober 2009
Nenndorf: 22. Oktober 2009
Vahrendorf: